Landgericht Osnabrück: kein Recht auf Einstellungen der Zahlungen von Gewerberaummiete während Corona-Pandemie

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Fall um die Einstellung der Zahlung von Gewerberaummiete während der Corona-Pandemie ein Urteil zugunsten der Klägerin gesprochen. Sie hatte gegen eine Frau geklagt, die in Deutschland über mehrere hundert Warenhäuser verfügt, darunter eins im nördlichen Emsland. Für dieses hatte  sie im April vergangenen Jahres keine Miete gezahlt. Zuvor hatte sie der Klägerin unter anderem schriftlich mitgeteilt, dass sie die Mietzahlungen einstelle und erwarte, dass während der von der WHO angekündigten offiziellen Dauer der COVID-19 Pandemie eine Reduzierung der Miete und andere Nutzungsentgelte erfolge, die dem Rückgang des “Verkehrs” entspräche. Das Gericht gab nun der Klägerin recht, dass keine Vereinbarung zu Besucher- und Kundenfrequenz getroffen worden sei. Außerdem heißt es, dass das Verwendungs- und Gewinnerzielungsrisiko beim Gewerberaummietvertrag den Mieter treffe. Weiter fügt das Gericht hinzu, dass die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie für den Einzelhandel zwar nicht vorhersehbar gewesen sein. Sie seien jedoch weder dem Risikobereich der Klägerin noch demjenigen der Beklagten zuzuordnen.

Symbolbild

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