Land gewährt Soforthilfe für vom Hochwasser Geschädigte in der Region

Im Zuge der Hochwasserschäden der vergangenen Wochen gewährt das Land Niederachsen jetzt Soforthilfe für geschädigte Privatpersonen – unter anderem aus der Region. Das hat das Land mitgeteilt. Das niedersächsische Umweltministerium hat eine Nothilfe-Richtlinie angekündigt, die in Kürze in Kraft treten soll. Die Soforthilfe deckt vorübergehende akute Notlagen in Bezug auf Unterkunft oder Lebensführung ab, darunter etwa notwendige Beschaffungen von Haushaltsgegenständen oder anderen finanziellen Maßnahmen. Die Soforthilfe beläuft sich auf mindestens 1000 und maximal 2500 Euro pro Haushalt, wenn am Hausrat Gesamtschäden von mindestens 5000 Euro entstanden sind. Die Hilfe betrifft vorerst nicht Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftliche Flächen. Betroffene im Einzugsgebiet der betroffenen Gewässer, darunter die Ems sowie deren Nebenflüsse, können bis zum 22.03.2024 einen Antrag beim zuständigen Landkreis stellen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

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