Das Osnabrücker Landgericht hat ein Urteil des Amtsgerichtes Papenburg gegen einen 63-jährigen Mann aufgehoben und neu gefasst. Das Gericht hatte den Mann im vergangenen August wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Mann soll in Papenburg ein elfjähriges Mädchen aus einem Auto heraus abgesprochen und sie gefragt haben, ob sie nicht einsteigen und ein bisschen Spaß haben wolle. Dem Angeklagten war es aber nach einem Beschluss der Osnabrücker Landgerichtes untersagt worden, Kontakt und Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren aufzunehmen. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe hat das Osnabrücker Landgericht den Mann wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.