Jugendhilfe im Strafverfahren: Verkehrsseminar als Chance

Mit dem E-Scooter durch die Fußgängerzone gefahren, mit der frisierten Mofa auf der Straße unterwegs gewesen, auf der Party einen Joint geraucht – das sind typische Vergehen von jungen Menschen. Welche Konsequenzen sind bei Jugendlichen sinnvoll? Geldstrafen? Jugendarrest? Sozialstunden? Oder reicht eine Belehrung? Wenn junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind oder eine Straftat begangen haben, tritt die sogenannte „Jugendhilfe im Strafverfahren“ auf den Plan. Geht es um Fehlverhalten im Straßenverkehr, könnte eine Zuweisung in ein Verkehrsseminar erfolgen. Heiko Alfers berichtet:

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Symbolfoto © Bundespolizei

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