In 82 Fällen mit Drogen gehandelt: Amtsgericht Nordhorn verurteilt Angeklagten zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Mann wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 82 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Das hat das Gericht auf Anfrage der ems-vechte-welle mitgeteilt. Die Geschäfte mit seinen Käuferinnen und Käufern hatte der Angeklagte über einen Kurznachrichtendienst organisiert.

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