Gemeinde Geeste erinnert an rechtzeitige Anmeldung von Osterfeuern

Osterfeuer müssen in der Gemeinde Geeste bis zum 30. März angezeigt werden. Daran hat die Gemeinde in einer Mitteilung an die Presse erinnert. Für die Durchführung von Osterfeuern müssen die Ausrichter Bedingungen und Auflagen berücksichtigen. Das Abbrennen von Osterfeuern ist am Ostersonntag und am Ostermontag in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr erlaubt, wenn sie einen öffentlichen Charakter haben. Das heißt, sie müssen öffentlich zugänglich und vorher öffentlich von der Verwaltung angekündigt worden sein.

Das Hinweisblatt der Gemeinde Geeste gibt es hier
Das Anmeldeformular zum Osterfeuert gibt es hier
Allgemeine Informationen zum Osterfeuer in der Gemeinde Geeste gibt es hier

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