Frist zur Meldung schwerbehinderter Beschäftigter um drei Monate verlängert

Wegen der Coronakrise hat die Agentur für Arbeit Nordhorn die Frist zur Meldung schwerbehinderter Beschäftigter um drei Monate verlängert. So haben Arbeitgeber dafür nun bis zum 30. Juni 2020 Zeit. Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen zu vergeben. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht müssen die Arbeitgeber die Beschäftigungsdaten üblicherweise bis zum 31. März an die zuständige Agentur für Arbeit übermitteln. Sollte die Beschäftigungsquote nicht erfüllt sein, müssen die Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe an die Integrations- und Inklusionsämter zahlen. Da die Arbeitgeber aber aufgrund der Pandemie mit einer Vielzahl unterschiedlicher Probleme konfrontiert sind, wird die Anzeigefrist verlängert. Weitere Informationen gibt es hier.

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