Dorferneuerungsprogramm Nordhorn-Neuenhaus-Lage: Fördermittel für Kleinstvorhaben können jetzt beantragt werden

Ab sofort können im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Nordhorn-Neuenhaus-Lage Fördermittel für sogenannte Kleinstvorhaben beantragt werden. Darauf macht die Stadt Nordhorn aufmerksam. Bei diesen Kleinstvorhaben sollte es sich um Projekte handeln, die dem Gemeinwohl der Bevölkerung in der Dorfregion dienen. Dabei kann es sich beispielsweise um kleinere Aufwertungen von Plätzen und Treffpunkten handeln oder um Neuanschaffungen für Vereine oder die Dorfgemeinschaft. Pro Projekt können Vereine, Kirchengemeinden, Institutionen oder auch Privatpersonen einen Zuschuss von maximal 2.500 Euro bekommen. Das Gesamt-Fördervolumen für Kleinstvorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung umfasst insgesamt 30.000 Euro. Anträge können bis zum 1. Mai 2024 per E-Mail beim Planungsbüro „regionalplan & uvp“ eingereicht werden. Über die Auswahl der Vorhaben entscheidet dann der Arbeitskreis Dorfentwicklung der Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage.

Interessierte können sich an das Planungsbüro „regionalplan & uvp“ wenden. Telefon: 05902 / 503 702-28; E-Mail: dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de. Dort ist auch der Blanko-Steckbrief erhältlich, der zur Beantragung der Fördermittel ausgefüllt werden muss.
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