Bundestagsabgeordneter Stegemann begrüßt Änderung der EU-Vermarktungsnormen für Hühnereier

Seit gestern ist auf Auslaufflächen der Freilandhühnerhaltung die Sonnenstromerzeugung zulässig. Das hat der örtliche Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mitgeteilt. Er habe sich für eine Änderung des delegierten Rechtsaktes zu den Solarpanelen im Hühnerauslauf eingesetzt. Die gewünschten Änderungen seien übernommen worden und gestern in Kraft getreten. Die alte Regelung habe einfach keinen Sinn gemacht, so Stegemann in einer Mitteilung. Es sei niemandem erklärbar gewesen, dass Eier aus der Freilandhaltung plötzlich nur noch Eier aus Bodenhaltung sein sollen, weil dort auch Sonnenstrom gewonnen werde. Gerade im Emsland und in der Grafschaft Bentheim ergebe sich daraus ein großes Stromerzeugungspotenzial, ohne zu einer Flächenkonkurrenz zu führen. Der Bundestagsabgeordnete weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der geplanten Änderung keine Privilegierung verbunden sei. Die Planungshoheit liege weiterhin bei den örtlichen Kommunen.

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