Bewährungsstrafe nach Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Nordhorn hat einen männlichen Angeklagten wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Eine Mitangeklagte wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 2700 Euro verurteilt. Dem Hauptangeklagten wurde vorgeworfen mit seiner Mitangeklagten verschiedene Betäubungsmittel über das Darknet verkauft und die Drogen anschließend mit der Post versendet zu haben. Die Betäubungsmittel sollen sie aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt haben. Der Hauptvorwurf gegen die weibliche Angeklagte bestand darin, dass sie 12 bis 15 Briefsendungen mit Betäubungsmitteln in verschiedene Briefkästen geworfen haben soll.

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