Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird ausgeweitet. Das geht aus einer Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Mittelems, Albert Stegemann, hervor. So soll die kurzfristige Beschäftigung befristet und rückwirkend zum 1. März bis zum 31. Oktober auf 102 oder bzw. vier Monate ausgeweitet werden. Stegemann betont davor, dass die neuen Regelungen für Landwirtsfamilien Erleichterung und Planungssicherheit böten. Weiter heißt es, dass ohne die Unterstützung zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Existenznot geraten würden. Für die Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland bedeute dies wiederum vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, laut Stegemann “unnötigen Reiseverkehr in Risikogebiete zu vermeiden”. Außerdem werde der soziale Schutz der Betroffenen gestärkt, da nun ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden müsse.

Foto © Inga Haar

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