Arbeitsagentur Nordhorn erinnert: Erstattung von Kurzarbeitergeld rechtzeitig beantragen

Die Nordhorner Arbeitsagentur erinnert Unternehmen daran, die Erstattung von Kurzarbeitergeld rechtzeitig zu beantragen. Die monatliche Abrechnung und die Erstattungsbeantragung müssen bei der Agentur für Arbeit zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb von drei Monaten erfolgen. Unternehmen, die beispielsweise für den März Kurzarbeit angemeldet hatten, müssen die entsprechende Abrechnung also bis spätestens zum 30. Juni erstellen und bis dahin auch die Erstattung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Anträge die später eingehen, könnten nicht berücksichtigt werden, so Achim Haming, Chef der Nordhorner Arbeitsagentur. Entscheidend sei das Eingangsdatum der Unterlagen. Die Erstattung des Kurzarbeitergeldes ist möglich, wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter mindestens zehn Prozent Entgeltausfall haben.

Hier können Arbeitgeber ihre Erstattungsanträge an die zuständige Agentur für Arbeit senden.

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