Antrag auf Neustarthilfe für Soloselbständige ab sofort möglich

Soloselbständige können ab sofort die Neustarthilfe des Bundes von bis zu 7.500 Euro beantragen. Darauf weist der CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann in einer Pressemitteilung hin. In der vergangenen Woche konnten Unternehmen Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Soloselbständige könnten Überbrückungshilfen aufgrund geringer betrieblicher Fixkosten jedoch kaum beantragen. Neben Soloselbständigen seien auch die kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten betroffen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, aber maximal 7.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt als Vorschuss. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Eine Antragstellung ist ab sofort über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

Foto © Tobias Koch

 

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