Angeklagter u.a. wegen Einfuhr von Betäubungsmiteln verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat einen Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das teilte das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Dem 31-jährigen Angeklagten, derzeit JVA Lingen wurde vorgeworfen, im Januar 2021 mit dem Schienenersatzverkehr aus den Niederlanden kommend über Bad Bentheim nach Deutschland eingereist zu sein. Dabei soll er 492,13 Gramm Kokain mit sich geführt haben. Der Angeklagte habe gewusst, dass diese Betäubungsmittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf für seine Auftraggeber bestimmt gewesen seien. In seiner Jacke soll der Angeklagte griffbereit einen Schlagring mitgeführt haben.

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