Amtsgerichte schränken Sprechzeiten ein

Die Amtsgerichte in Nordhorn und Papenburg haben ihre Sprechzeiten eingeschränkt. Die Gesundheit und Sicherheit der Besucher und Bediensteter habe oberste Priorität. Daher und um die Funktionsfähigkeit der Justiz insgesamt sicherzustellen, werden persönliche Kontakte soweit möglich reduziert. Montags bis Freitags werden von nun an zwischen 9 und 12 Uhr nur noch eilige Anträge bearbeitet. Dazu gehören einstweilige Anordnungen, die Ausschlagung von Erbschaften sowie die Rückgabe von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung. Alle anderen Anliegen können den Amtsgerichten schriftlich oder telefonisch übermittelt werden. Dies gelte auch für Anträge auf Beratungshilfe. Formulare sind online abrufbar. Personen, die wissentlich mit dem Coronavirus infiziert sind, dürfen die Amtsgerichte nicht betreten. Sie sollten in eiligen Fällen telefonisch Kontakt mit dem Gericht aufnehmen. Gleiches gilt für Menschen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nicht unbedingt notwendige Besuche der Amtsgerichte sollten vermieden werden. Im Zweifelsfall werden die Bürger gebeten, sich telefonisch beim Gericht zu melden.

Amtsgericht Nordhorn:

Telefon: 05921/701-0

Homepage des Amtsgerichtes Nordhorn

Amtsgericht Papenburg:

Telefon: 04961 9240

Homepage des Amtsgerichtes Papenburg

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