Amtsgericht Nordhorn verurteilt Angeklagten unter anderem wegen Betruges und Computerbetruges

Das Amtsgericht Nordhorn hat einen Angeklagten unter anderem wegen Betruges in drei Fällen, Computerbetruges in zwei Fällen und Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte online Verträge abgeschlossen hatte, ohne seine versprochene Gegenleistung zu erbringen. Außerdem hat er in zwei weiteren Fällen unter Verwendung falscher Daten je einen Computerbetrug begangen. Dadurch hat er einen Vermögensvorteil von rund 9.650 Euro erlangt. Die Aussetzung der Strafe zur Bewährung war nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm