Amtsgericht Meppen hat Antrag auf Unterbringung des Angeklagten in Entziehungsanstalt zurückgewiesen

Das Amtsgericht Meppen hat heute einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zurückgewiesen. Das geht aus einer Antwort des Amtsgerichts Meppen auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle hervor. Dem 43-jährigen Angeklagten war vorgeworfen worden, im Mai 2020 in der Gartenhütte seines Vaters auf einem Grundstück in Werlte randaliert zu haben. Anschließend soll der Angeklagte die Hütte in Brand gesetzt haben. Der Angeklagte soll die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben. Eine Cannabisabhängigkeit des Angeklagten soll dazu geführt haben, dass eine Schuldfähigkeit nicht vorgelegen haben soll. Die Staatsanwaltschaft beantragte mit der Antragsschrift im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Wie das Amtsgericht Meppen mitteilt, handle es sich um die eigene Gartenhütte des Angeklagten. Daher konnte er nicht verurteilt werden.

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