Allgemeinverfügung regelt Absonderungsbestimmungen im Infektionsfall und für Kontaktpersonen neu

Der Landkreis Emsland hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Absonderungsbestimmungen im Infektionsfall und für Kontaktpersonen neu regelt und dabei nicht mehr zwischen einer Omikron-Variante oder anderen Coronavirusvarianten unterscheidet. Dies gilt ab sofort. Bisher durften mit der Omikron-Variante infizierte Menschen die Quarantäne erst nach 14 Tagen verlassen. Eine vorzeitige „Freitestung“ war nicht möglich. Auch geimpfte und genesene Kontaktpersonen mussten sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Ab sofort müssen sich positiv auf das Coronavirus getestete Menschen unabhängig von der Variante in zehntägige Isolation begeben. Eine Verkürzung der Isolation ist nach sieben Tagen mit negativem PCR-Test oder qualifiziertem Schnelltest möglich. Für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist eine Freitestung nur mit PCR-Test mögliche, wenn sie 48 Stunden symptomfrei waren. Kontaktpersonen, die in den vergangen drei Monaten vollständig geimpft wurden, geboostert sind oder genesen sind, müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben.

Symbolbild

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