Der Landkreis Grafschaft Bentheim führt ein vergünstigtes Deutschlandticket für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende ein. Laut einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung wird das Schüler-Azubi-Ticket ab dem 1. August 2025 erhältlich sein. Wie das reguläre Deutschlandticket sei auch dieses Ticket in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs nutzbar und könne deutschlandweit und für beliebig viele Fahrten genutzt werden, erklärt die beim Kreis zuständige Dezernentin Dr. Elke Bertke. Im Fernverkehr ist das Schüler-Azubi-Ticket nicht gültig. Das neue Angebot ersetzt die bisherige Bezuschussung von ÖPNV-Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II der Allgemeinbildenden und Berufsbildenden Schulen sowie von Auszubildenden im Kreisgebiet. Bisher mussten diese ihre Fahrkarte selbst finanzieren und konnten im Nachgang einen Zuschuss vom Landkreis erhalten. Die Einführung des Schüler-Azubi-Tickets läuft zunächst im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes bis zum 31. Juli 2026.
Ergänzende Informationen:
Wer kann das neue Ticket nutzen? Von dem neuen Ticket profitieren Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, die in der Grafschaft Bentheim wohnen. Aber auch Freiwilligendienstleistende (z.B. Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres) mit Wohnsitz im Kreisgebiet kommen in den Genuss des neuen Tickets. Nicht berechtigt sind Studierende, da diese mit dem Deutschland-Semesterticket bereits über ein eigenes vergünstigtes Angebot verfügen.
Wo wird das Ticket verkauft? Der Verkauf des Schüler-Azubi-Tickets erfolgt über die VGB im Nordhorner Bahnhof.
In welcher Form ist das Ticket erhältlich? Das Schüler-Azubi-Ticket wird über die VGB ausschließlich im Abo angeboten. Der Einführungspreis beträgt 30 Euro pro Monat. Damit der Landkreis die Vergünstigung in Höhe von 28 Euro gegenüber dem regulären Deutschland-Ticket an die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden weitergeben kann, muss das Ticket durchgehend für mindestens sechs Monate abonniert werden. Wichtig: Wer das Abo vorher kündigt, muss den Differenzbetrag zum regulären Deutschlandticket nachzahlen. Vertragsinhaber sind volljährige Personen oder bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten.
In welchen Verkehrsmitteln gilt das Ticket? Das Schüler-Azubi-Ticket gilt deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahn) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn, U-Bahn) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Es gilt nicht in Zügen der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE) und anderer Fernverkehrsanbieter wie FlixTrain. Es gelten die allgemeinen Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.
Was gilt es darüber hinaus zu beachten? Bei Abschluss des Abo-Vertrages für das Schüler-Azubi-Ticket muss ein Nachweis der Schule (zum Beispiel ein Schülerausweis) bzw. des Ausbildungsbetriebes (zum Beispiel der Ausbildungsvertrag) vorgelegt werden. Bei Wegfall der Berechtigung – etwa durch Schulabbruch, Ausbildungsende oder Wohnortwechsel – ist dies umgehend der VGB zu melden. Das Ticket ist in diesem Fall zu kündigen. Eine Kündigung des Abos muss grundsätzlich schriftlich bei der VGB eingereicht werden.
Foto © Landkreis Grafschaft Bentheim