Das Landgericht Osnabrück hat das Berufungsverfahren eines 30-jährigen Angeklagten aus Lähden gegen das Urteil des Amtsgerichts Meppen vom 12. März 2025 als unbegründet verworfen. Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Computerbetruges zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Der 30-Jährige soll am 31. Januar 2024 unter Verwendung der PIN von einem fremden Konto einen Betrag in Höhe von 900 Euro abgehoben haben. Die Karte sowie die PIN sollen zuvor in den Besitz einer anderen, bereits rechtskräftig verurteilten Person gelangt sein. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
