25-Jähriger aus Papenburg wegen Sachbeschädigung verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat das Urteil des Amtsgerichts Papenburg gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Papenburg vom 4. März 2025 aufgehoben. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Das Landgericht hat die Tagessatzhöhe auf 50 Euro erhöht. Der Angeklagte soll in der Nacht vom 28. Oktober 2023 auf den 29. Oktober 2023 gemeinsam mit zwei weiteren Personen das Gelände einer berufsbildenden Schule in Papenburg betreten und mit einer Axt auf einen Baum eingeschlagen haben, um diesen zu fällen. Der Baum habe dann aufgrund von Umsturzgefahr abgesägt werden müssen, wodurch ein Schaden in Höhe von 1100 Euro entstanden sein soll.

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