Die Gemeinde Geeste erinnert daran, dass seit dem 29. Juni 2018 die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen gilt. Das ging aus einer Mitteilung hervor. Ziel dieser Regelung ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen zu verhindern, den Tierschutz zu stärken und zugleich eine Entlastung für die kommunalen Dienste zu schaffen. Alle Katzenhalterinnen und -halter, die ihre Katze ins Freie lassen, sind verpflichtet, diese kastrieren zu lassen. Die Kastration muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt erfolgen. Ausgenommen sind ausschließlich Hauskatzen, die nachweislich zu Zuchtzwecken gehalten werden. Zusätzlich müssen freilaufende Katzen dauerhaft gekennzeichnet werden, entweder durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung. Daneben muss die Katze in einer zentralen Haustierdatenbank, wie beispielsweise TASSO oder dem Deutschen Haustierregister, registriert werden. Die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Katze den fünften Lebensmonat vollendet hat.
