60-Jähriger unter anderem wegen Betruges in Haselünne zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen 60-jährigen Angeklagten wegen Betruges, versuchten Betruges, Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das teilt das Amtsgericht mit. Der 60-jährige Finanz- und Versicherungsmakler hatte zwischen Dezember 2021 und Juni 2022 in Haselünne wiederholt Menschen vorgetäuscht, ihre Gelder gewinnbringend anlegen zu wollen. Die Gelder hatte er dann für eigene Zwecke verwendet. Zudem hatte der Mann falsche Schreiben angefertigt, in denen vermeintlich die Anlage der Gelder bestätigt wurden. In das Urteil wurden eine Geldstrafe und ein Strafbefehl des Amtsgerichts aus dem vergangenen Jahr einbezogen.

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