47-jähriger Angeklagter wegen Diebstahls unter anderem in Bad Bentheim und Geeste verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat am vergangenen Freitag einen 47-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls in vier Fällen sowie wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen unter Einbeziehung der durch das Urteil des Amtsgerichts Dinslaken (vom 30.09.2020) verhängten Einzelstrafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Außerdem wurde eine Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 46.500 Euro angeordnet. Das teilt das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. In der Zeit zwischen Oktober 2019 und Februar 2020 sei der Angeklagte in sechs Fällen als Mitglied einer Bande in verschlossene Geschäftsräume eingedrungen. Dort habe er hochwertige Werkzeuge, Bargeld und Firmenfahrzeuge entwendet. In zwei Fällen soll es bei einem Versuch geblieben sein. Die Taten hätten sich unter anderem in Bad Bentheim, Geeste, Bad Laer und Hilter ereignet. Durch die Taten habe der Angeklagte Bargeld in Höhe von 81.765,00 Euro erlangt.

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