Eine 27-jährige Lingenerin muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Ihr wird vorgeworfen, über ein Online-Portal eine Hündin gekauft zu haben, ohne die vereinbarte Schutzgebühr in Höhe von 500,- € an die Verkäuferin gezahlt zu haben. Nach der getroffenen Vereinbarung sollte die Verkäuferin ein Rücknahmerecht für das Tier haben, falls es nicht bei der Angeklagten hätte bleiben können. Tatsächlich soll die Angeklagte den Hund jedoch gewinnbringend für 700,- € weiterverkauft haben. Das Amtsgericht Lingen hatte die Angeklagte im April wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.