Wochenserie: Prävention, Anzeichen und Folgen von sexuellem Missbrauch – Die Anzeige

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die sexuelle Belästigung und Gewalt erfahren haben, ist nach Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) seit 2013 leicht gestiegen. Das muss nicht unbedingt mit vermehrter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen zusammenhängen, sondern kann auch als ein Zeichen von verstärkter Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen gegenüber diesem Thema gelesen werden. Wenn Menschen also „gegen den Willen mit Gewalt oder durch ernsthafte Androhung von Gewalt zu sexuellen Handlungen oder zur Duldung von sexuellen Handlungen gezwungen“ werden, erleben sie dem Verständnis des KFN zufolge sexuelle Gewalt. Nachdem wir uns in unserer Wochenserie bereits möglichen Anzeichen und konkreten Hilfestellungen bei sexueller Gewalt gewidmet haben, geht es heute im dritten Teil nun um die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei. Dazu hat sich ems-vechte-welle-Reporterin Carina Hohnholt zum einen mit einer Betroffenen von sexuellem Missbrauch unterhalten. Um sie zu schützen, nennen wir sie im Folgenden Jasmin. Zum anderen hat unsere Kollegin auch mit ihrer Opferschutzhilfe Jessica Beier gesprochen:

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Foto © Nicole Rötger

Beratungsstellen:

+ Beratungsstelle „Hobbit“ in Nordhorn für Betroffene von sexueller Gewalt

+ Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen in Oldenburg

+ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (anonym und kostenlos): 08000 – 116 016

+ Nummer gegen Kummer (kostenlos & anonym) für Kinder & Jugendliche unter: 116111 und für Eltern unter: 0800-1110550

+ Opferhilfe und Kriminalprävention Weißer Ring für das Emsland und die Grafschaft Bentheim

+ Opferhilfe Niedersachsen

+ Die „Grünen Seiten“ helfen bei der Suche nach dem bzw. der richtigen Therapeutin.

+ Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“

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