In unserer aktuellen Wochenserie über sexuellen Missbrauch ging es bereits um mögliche Anzeichen und die Hilfe durch Beratungsstellen gesprochen. Im 3. Teil stand gestern die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei im Fokus. Heute gehen wir einen Schritt weiter und blicken auf das, was danach kommen kann – auf den Gerichtsprozess. Und in diesem Fall konkret auf den Prozess der Frau, die wir aus Opferschutzgründen im Folgenden Jasmin nennen. Sie wurde als Kind und Jugendliche Opfer von sexueller Gewalt:
Foto © Nicole Rötger
Beratungsstellen:
+ Beratungsstelle „Hobbit“ in Nordhorn für Betroffene von sexueller Gewalt
+ Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen in Oldenburg
+ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (anonym und kostenlos): 08000 – 116 016
+ Nummer gegen Kummer (kostenlos & anonym) für Kinder & Jugendliche unter: 116111 und für Eltern unter: 0800-1110550
+ Opferhilfe und Kriminalprävention Weißer Ring für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
+ Die „Grünen Seiten“ helfen bei der Suche nach dem bzw. der richtigen Therapeutin.