Weiterhin Maskenpflicht in Nordhorner Innenstadt

Der Landkreis Grafschaft Bentheim verlängert für die Nordhorner Innenstadt die Maskenpflicht. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor. Damit wird die vom 23. Oktober in der Allgemeinverfügung  getroffene Regelung über den 16. November hinaus bis zum 30. November verlängert. Damit bleibt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin für die Fußgängerzone, den Bereich des Platzes ‚Am Schweinemarkt‘ sowie für den Fußweg entlang der Schaufensterfront und den Zugangsbereichen der Geschäfte des Ringcenter-Gebäudes Pflicht. Die Bereiche sind auf der Karte oben rot markiert. Laut Kreisrat Dr. Michael Kiehl, zeigten die bisherigen Maßnahmen langsam Wirkung, dennoch sei die Situation weiterhin ernst und die Aufhebung einer Maskenpflicht das falsche Signal.

Bild © Landkreis Grafschaft Bentheim

 

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