14 Gefangene aus der JVA Lingen und sieben Gefangene aus der JVA Meppen werden im Zuge der sogenannten Weihnachtsgnade vorzeitig aus der Haft entlassen. Wie das Niedersächsische Justizministerium mitteilt, profitieren landesweit in diesem Jahr 46 Gefangene aus zehn Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln von dem Gnadenerweis. Die sogenannte Weihnachtsgnade gibt es seit 1999 in Niedersachsen. Sie ermöglicht Gefangenen, unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig entlassen zu werden. Die restliche Haftzeit darf noch maximal bis Anfang Januar beantragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein. Von der vorzeitigen Entlassung ausgeschlossen sind Gefangene, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte in Haft sind. Die Gnade kann auch abgelehnt werden.