Vogelgrippevirus in Werpeloh nachgewiesen

In der Gemeinde Werpeloh ist in einer Geflügelhaltung das Vogelgrippevirus H5N1 nachgewiesen worden. Das teilt der Landkreis Emsland in einer Pressemitteilung mit. In diesem Zusammenhang erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung, die am Mittwoch,12. Mai in Kraft tritt. 13.771 Puten mussten tierschutzgerecht beseitigt werden. Es handelt sich um das vierte Ausbruchsgeschehen im Kreisgebiet. Zuvor waren ein Putenbestand in Lorup, eine Putenhaltung in Börger und ein Betrieb in Lorup betroffen. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet wurden eingerichtet. Die Restriktionsgebiete sind nun geringfügig erweitert worden. Im Sperrbezirk liegen 63 gewerbliche Betriebe mit über 1,7 Mio. Stück Geflügel sowie 39 Hobbybetriebe mit rund 1.460 Stück Geflügel. Im Beobachtungsgebiet liegen 148 gewerbliche Betriebe mit über 4,6 Mio. Stück Geflügel und 180 Hobbyhaltungen mit rund 2.620 Stück Geflügel. Der Transport von lebendem Geflügel und von Eiern ist im Sperrbezirk verboten. Außerdem wurde für den Sperrbezirk ein Wiedereinstallungsverbot für Truthühner (Puten) haltende Betriebe angeordnet. Der Sperrbezirk kann aufgehoben werden, wenn 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auftritt. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes. Dieses kann frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden. Die aktuell bestehende Aufstallungspflicht, die der Landkreis Emsland im November 2020 angeordnet hatte, bleibt bestehen.

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