Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Eilantrag zur Untersagung des Abrisses der Eissporthalle Nordhorn der Bürgerinitiative zum Erhalt der Eissporthalle (BI) abgelehnt. Das Verwaltungsgericht gab bekannt, dass der Eilantrag unbegründet sei. Weder der Kreistagsbeschluss die Eissporthalle zurückzubauen, am 15. Juni, noch der eingeleitete Vollzug diene demnach alleine dem Zweck, dem am 8. Juni angezeigten Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen. Der Beschluss sei zudem nicht wegen des positiven Bürgerentscheids vom März 2021 rechtswidrig gewesen. Alle Hintergründe zu den Entwicklungen um die Nordhorner Eissporthalle findet ihr hier.