Verkehrstipp: Bei Rot über die Ampel?

Eine der grundsätzlichsten Verkehrsregeln, die man schon als kleines Kind lernt, heißt „Bei Grün kannst du gehen, bei Rot bleibst du stehen.“ Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, motorisiert oder wie auch immer. Ein Verstoß dagegen kann bis zu 320 Euro, einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot bedeuten. Rote Ampel heißt also: Stehenbleiben. Oder? Es gibt tatsächlich Ausnahmen von dieser Regel, und wann die gelten, weiß unser Verkehrsspezialist Edgar Eden von der Polizei Nordhorn:

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