Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Landkreis muss Freier Realschule Hümmling Sachkostenzuschüsse gewähren

Der Landkreis Emsland muss der Freien Realschule Hümmling (FSH) in Börger Sachkostenzuschüsse gewähren. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet, hat das gestern das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen FSH und Kreis folgt das Oberverwaltungsgericht damit einem Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017. Bereits in dem vorangegangenen Urteil war der FSH der Anspruch auf Gleichbehandlung zu den anderen ansässigen freien Schulen im Emsland zugesprochen worden. Gegen dieses Urteil hatte der Landkreis Berufung eingelegt. Diese wurde Oberverwaltungsgericht nun zurückgewiesen. Damit muss der Landkreis der Schule in Börger nun Sachkostenzuschüsse ab dem Zeitpunkt der staatlichen Anerkennung im Jahr 2014 zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die private Schule war einst gegen den Willen des Landkreises und der Samtgemeinde Sögel errichtet worden.

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