Unterhaltsvorschuss: Landkreis Grafschaft Bentheim macht auf erhöhte Beiträge für Kinder von Alleinerziehenden aufmerksam

Seit Beginn des neuen Jahres gibt es mehr Geld für Kinder von Alleinerziehenden. Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass sich die Unterhaltsvorschussbeträge erhöht haben. Die Höhe der monatlichen Unterhaltsvorschussleistungen richtet sich nach dem Alter des Kindes, so das Jugendamt des Landkreises. Demnach beträgt der Unterhaltsvorschuss seit dem 1. Januar für Kinder bis fünf Jahren 230 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 301 Euro und für Kinder ab zwölf Jahren 395 Euro. Den Unterhaltsvorschuss beantragen können Alleinerziehende, die für ihr Kind oder ihre Kinder vom anderen Elternteil keinen oder nur einen geringen Unterhalt erhalten. Die Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises prüft dann, ob die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, so das Jugendamt des Landkreises. Grundsätzlich ist eine Antragstellung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes möglich. Die Leistungen können auch aufstockend beantragt werden, wenn der vom anderen Elternteil gezahlte Kindesunterhalt unterhalb der jeweiligen Unterhaltsvorschussbeträge liegt.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Interessierte online unter www.grafschaft-bentheim.de unter der Dienstleistung „Unterhaltsvorschuss“.

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