Der Landkreis Emsland weist darauf hin, dass mit Beginn des Jahres neue gesetzliche Vorschriften zur getrennten Sammlung von Altkleidern in Kraft getreten sind. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises betont aber, dass sich für Verbraucherinnen und Verbraucher im Emsland kaum etwas ändert. Das bestehende System aus Sammelcontainern, karitativen Sammlungen und gewerblichen Angeboten bleibe bestehen. In die Container gehören weiterhin nur gut erhaltene Kleidungsstücke, Bettwäsche oder Schuhe. Nicht mehr tragbare oder verschmutzte Textilien sollen dagegen wie bisher in den Restmüll. Hintergrund der Regelung ist eine EU-weite Vorgabe zur besseren Verwertung von Alttextilien. Intakte Kleidung darf nun nicht mehr im Restmüll landen, sondern muss getrennt gesammelt werden. Im Emsland stehen insgesamt rund 490 Sammelcontainer bereit. Verschmutzte Textilien mit Schadstoffen, etwa aus Hobbywerkstätten, müssen gesondert entsorgt werden.