Transport von 105 Rindern nach Marokko: Agrarministerin kündigt Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts an

Nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einen zuvor verbotenen Transport von 105 Rindern nach Marokko nun erlaubt hat, hat Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte eine Beschwerde angekündigt. Das schreibt der NDR. Der Landkreis Emsland hatte den Transport der trächtigen Tiere auf Weisung des Landesagrarministeriums ursprünglich verboten. Vor dem Osnabrücker Gericht war jetzt aber ein Eilantrag gegen die Untersagung erfolgreich. Das Gericht sah keine konkreten Anhaltspunkte für tierschutzrechtliche Verstöße. Das Niedersächsische Agrarministerium wolle den Landkreis Emsland nach Informationen des NDR anweisen, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Sie halte die Argumentation zur konkreten Schlachtung ohne Betäubung für schlüssig und begründet, so Ministerin Staudte. Auch der Landestierschutzverband Niedersachsen kritisiert die Entscheidung des Gerichts und spricht von einer offensichtlich konkreten Gefahr. Die Rinder sollen am 18. und 19. Dezember zu einer Molkereigenossenschaft in Marokko gebracht werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg noch angefochten werden.

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