Nachdem der Landkreis Emsland einen Rindertransport von Deutschland nach Marokko untersagt hatte, war nun ein Eilantrag gegen diese Verfügung vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück erfolgreich. Laut Mitteilung des Gerichtes kann der Transport von 105 trächtigen Rindern stattfinden, sofern das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht vorher noch eine andere Entscheidung fällt. Der Landkreis Emsland hatte den Transport der Rinder am 29. November aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt. Der Unterlassungsverfügung war ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorausgegangen. Mit dem hatte das Ministerium den Transport von Rindern u.a. nach Marokko untersagt. Das Verwaltungsgericht sah keine konkreten Anhaltungspunkte für eine tierschutzwidrige Behandlung. Es sei auch nicht Aufgabe des Transporteurs, nachzuweisen, dass es in Marokko nicht zu tierschutzrechtlichen Verstößen komme. Im angefochten Bescheid sei nur pauschal auf die Gefahr der Schächtung verwiesen worden. Ein grundsätzliches Verbot von Tiertransporten nach Marokko auf Grundlage von abstrakten Gefahren könne nur durch das Bundesagrarministerium erlassen werden.
