Für den gewaltsamen Tod eines Mannes im Februar dieses Jahres in Nordhorn hat das Landgericht Osnabrück einen 55 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der Mann sei wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Tötungsvorsatz habe das Gericht nicht nachweisen können. Die Tat hatte Anfang des Jahres besondere Aufmerksamkeit erregt, weil der zerstückelte Leichnam des 51 Jahre alten Opfers Tage nach dem Verbrechen in Tüten gesteckt im Ems-Vechte-Kanal in Nordhorn von Spaziergängern entdeckt wurde. Die Tötung und das Zerstückeln der Leiche war vom Angeklagten im Laufe des Prozesses eingeräumt worden. Die heute 50 Jahre alte Lebensgefährtin des Angeklagten wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und der Beleidigung einer Polizeibeamtin zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte der Gerichtssprecher. Zu der Tat sei es gekommen, weil nach dem Konsum von Alkohol der 51-Jährige die Lebensgefährtin des angeklagten Ukrainers bei einem Besuch in der Wohnung der beiden beleidigt habe, erklärte der Gerichtssprecher.