Nachdem in der niederländischen Gemeinde Oldenzaal bei Tauben in einer Hobbyhaltung am vergangenen Freitag die Newcastle Krankheit ausgebrochen war, haben niederländische Behörden rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Damit sind von der Überwachungszone auch Teile der Obergrafschaft betroffen. Das teilte der Landkreis mit. Bei der Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung, die neben Tauben vor allem Hühner und Puten sowie weitere Vogelarten befallen kann. Infizierte Tiere scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch die schnelle Verbreitung gelten innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. In der Überwachungszone sei insbesondere die Teilausstallung von Geflügel untersagt. Diese Regelung gilt auch für rund 20 Geflügel haltende Betriebe in der Obergrafschaft mit rund 2,2 Millionen Tiere. Eine Allgemeinverfügung mit einer Übersicht der Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche findet ihr auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung. Sie tritt ab morgen in Kraft. Grundsätzlich handelt es sich bei der Newcastle-Krankheit um eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Sollte also der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, müssen Tierhalterinnen und Tierhalter sofort das Grafschafter Veterinäramt informieren. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.