Steigender Inzidenzwert im Landkreis Grafschaft Bentheim – Allgemeinverfügung ab Montag gültig

Aufgrund der Überschreitung des Inzidenzwertes von 10,0 an nunmehr drei aufeinanderfolgenden Tagen, ergreift der Landkreis Grafschaft Bentheim verschärfte Schutzmaßnahmen. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Eine Allgemeinverfügung durch den Landkreis regelt die Maßnahmen. Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag (19. Juli). Zu den Maßnahmen gehören unter anderem Kontaktbeschränkungen. Maximal 10 Personen aus 10 Haushalten plus zugehörige Kinder bis 14 Jahren sowie Geimpfte bzw. Genesene dürfen zusammen kommen. Private Feiern in der Gastronomie dürfen mit maximal 100 Personen durchgeführt werden. Auch Geimpfte, Genesene und Kinder zählen dazu. Hier besteht eine Testpflicht. Die Gastronomie bleib nach wie vor sowohl im Innen- als auch im Außenbereich geöffnet. Der Mund- und Nasen-Schutz darf nur am Platz abgenommen werden. Auch Beherbergung ist weiter zulässig. Allerdings muss in diesem Fall bei Anreise ein negativer Test vorgelegt werden und in der Woche müssen sich Gäste zwei Mal testen lassen. Eine Ausnahme bilden auch hier wieder vollständig Geimpfte und Genesene. Weitere Verordnungen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese kann auf der Webseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingesehen werden.

Ihr findet die Verordnung hier.

Symbolbild © Markus Winkler / Pixabay

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