Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni verlängert

Die Sonderregelung zum Kurzarbeitergeld wurde verlängert. Darauf macht die Agentur für Arbeit Nordhorn aufmerksam. Der Gesetzgeber habe die Verlängerung bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeldausfall über zehn Prozent haben, besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Genauere Informationen gibt es hier.

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