Schiffsunglück-Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragt Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat in Zusammenhang mit dem Schiffsunglück auf dem Dortmund-Ems-Kanal beim Amtsgericht Lingen den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Das teilt die Staatsanwaltschaft mit. Am 11.Mai 2020 hat es in Emsbüren auf dem Kanal ein Unglück gegeben. Dabei stieß das Gütermotorschiff „Nawatrans X“ mit der Betonbrücke „Kunkenmühle“ zusammen. Ein über zehn Meter langes Mittelstück brach dabei aus der Brücke heraus. Dem Schiffsführer wurde vorgeworfen, die Durchfahrtshöhe der Brücke nicht beachtet zu haben. Demnach hätte er gemäß der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung die Höhe des Schiffes vor dem Durchfahren der Brücke durch Tiefgang verändern sollen. Die Höhe des Strafbefehls beträgt 5.400 Euro.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm