Sammelantragsverfahren für Weiterbildung von Beschäftigten soll Antragstellung erleichtern

Arbeitgeber haben ab Januar 2021 die Möglichkeit, einen Sammelantrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten zu stellen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Nordhorn hin. Die entsprechenden Fördermittel werden als Gesamtleistung bewilligt. Zusätzlich habe der Gesetzgeber die Fördermöglichkeiten für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch neue Technologien ersetzt werden kann oder die anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind, verbessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und dem Arbeitsentgelt um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Das Angebot zur Weiterbildung könne dazu beitragen, Fachkräfte an den eigenen Betrieb zu binden oder neue Fachkräfte für künftige Herausforderungen zu qualifizieren, so die Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung. Für Betriebe, die in diesem Zusammenhang Unterstützung wünschen, biete der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Unterstützung an.

 

 

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