Regelungen der Corona-Verordnung des Landes greifen ab Freitag für das Emsland

Ab Freitag (7. Mai) greift für den Landkreis Emsland die Corona-Verordnung des Landes. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor. Damit tritt wiederum die vor gut zwei Wochen beschlossene ‘Bundesnotbremse’ außer Kraft. Hintergrund ist die nunmehr an fünf Werktagen in Folge unterschrittene 7-Tage-Inzidenz von 100. Damit ist die nächtliche Ausgangssperre ab Freitag aufgehoben. Außerdem darf sich ein Haushalt wieder mit zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder von 0 bis 14 Jahren sind dabei nicht eingerechnet. Weiter erfolgt für alle Schuljahrgänge ein Szenarienwechsel von C zu B. Auch für Kindertageseinrichtungen gilt ab Freitag Szenario B. Museen, Ausstellungen, Galerien, Zoos, Tierparks, botanische Gärten, Autokinos und Minigolfanlagen dürfen ebenfalls wieder geöffnet werden. Körpernahe Dienstleistungen dürfen wiederum unter durchgehendem Tragen einer medizinischen Maske und einenm zuvor erfolgten Schnelltest stattfinden. Im Einzelhandel ist dagegen weiter nur Terminshopping möglich, allerdings enfällt ab Freitag die vorgeschriebene Testpflicht. Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 14 jahe ist es darüber hinaus gestettet, in festen Gruppen von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel Sport zu treiben. Der Landkreis weist daraufhin, dass die Vorgaben auf die derzeit gültige Corona-Verordnung vom 9. März fußen und einige Regelungen nur bis einschließlich Sonntag Bestand haben.

Symbolfoto

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