Osterfeuer in der Grafschaft Bentheim strikt untersagt

Osterfeuer sind in der Grafschaft Bentheim strikt untersagt. Das gelte auch für kleine Osterfeuer im Familien- oder Freundeskreises, so Landrat Uwe Fietzek in einer Pressemitteilung. In der aktuellen Situation sei das Abbrennen der Osterfeuer als geselliges Event ein nicht verantwortbares Ansteckungsrisiko. Zuwiderhandlungen würden verfolgt und geahndet. Bußgelder für die Ausrichter solcher Veranstaltungen bewegen sich zwischen mindestens 1.000 bis 5.000 Euro. Besucher der Veranstaltungen können gemäß dem Infektionsschutzgesetz mit Bußgeldern zwischen 150 und 400 Euro bestraft werden. In einer Videokonferenz des Landrates mit den Bürgermeistern waren sich diese einige, dass es in diesem Jahr keine Ausweichtermine geben kann. Fietzek begrüßt die einheitliche Vorgehensweise im Kreis. Er wisse, dass sich die Bürgermeister die Entscheidung nicht leicht gemacht hätten. Man hoffe auf das Verständnis der Grafschafter und freue sich, die Tradition im kommenden Jahr wieder aufleben zu lassen.

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