Das Osnabrücker Landgericht hat einen 20-jährigen Mann aus Lingen in einem Berufungsverfahren vom Vorwurf des Diebstahls, des Erschleichens von Leistungen und des Computerbetrugs freigesprochen. Das Amtsgericht Lingen hatte den 20-Jährigen im August vergangenen Jahres unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dem Mann war unter anderem vorgeworfen worden, Fahrräder gestohlen zu haben, unerlaubt in Gebäude eingedrungen zu sein und schwarz mit der Bahn gefahren zu sein. Das Landgericht hat das Urteil aufgehoben und den 20-Jährigen freigesprochen. Außerdem muss die Staatskasse den Angeklagten für den Schaden, den er erlitten hat, entschädigen.