Landgericht Osnabrück urteilt: 50 Arbeitsstunden statt Bewährungsstrafe für 24-Jährigen aus Lingen

In einem Berufungsverfahren hat das Osnabrücker Landgericht ein Urteil des Amtsgerichtes Lingen gegen einen 24-jährigen Mann aus Lingen teilweise aufgehoben und neu gefasst. Der 24-Jährige war im April vergangenen Jahres unter anderem wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 16 Fällen, wegen Unterschlagung sowie wegen Bedrohung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Osnabrücker Landgericht befand den 24-Jährigen unter anderem des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 16 Fällen, in mehreren Fällen wegen des Betruges, wegen Unterschlagung und Bedrohung für schuldig. Zur Strafe muss der Lingener bis Ende des Jahres 50 Arbeitsstunden beim Verein Cura e.V. in Lingen absolvieren. Das Geld, das er durch die Tätigkeit erhält, soll den Geschädigten zugute kommen.

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