Oberlandesgericht bestätigt Amtsgerichtsurteil bei emsländischem Mietvertrags-Streit

Eine Frau aus dem Emsland muss nach Ablauf des Trennungsjahres an einer Befreiung des Ehemannes aus der gemeinsamen mietvertraglichen Bindung mitwirken. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem umstrittenen Fall entschieden. Der Ehemann war im Zuge der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung im Emsland ausgezogen. Die Ehefrau und drei Kinder verblieben in der Wohnung. Infolgedessen kam es zu Mietrückständen. Der Vermieter hatte es abgelehnt, den Ehemann aus dem Mietverhältnis zu entlassen. Der Ehemann verlangte von der Frau die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages. Das lehnte die Ehefrau ab. Das zuständige Amtsgericht hatte die Frau zur Zustimmung zu einer Kündigung verpflichtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil. Die Frau habe nach dem Auszug des Mannes während der Trennungsjahres Zeit gehabt, sich eine andere, ihren Vermögensverhältnissen angemessene Wohnung zu suchen, begründete das Gericht unter anderem die Entscheidung.

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