Nordhorner scheitert mit Berufung vor dem Osnabrücker Landgericht: Gericht ersetzt Geldstrafe durch Freiheitsstrafe

Das Osnabrücker Landgericht hat heute ein Urteil des Amtsgerichtes Nordhorn gegen einen 70-jährigen Mann aus Nordhorn aufgehoben und neu gefasst. Der Mann war unter anderem wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe und zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt worden. Der Angeklagte hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Er soll vor knapp vier Jahren auf seiner öffentlichen Facebook-Seite eine Bildmontage mit dem Text „Ich führe nur Befehle aus“ sowie einem Bild des SS-Obersturmführers Werner Ostendorf und einem weiteren Bild eines Polizeibeamten veröffentlicht haben. Das Osnabrücker Landgericht wies die Berufung des Angeklagten als unbegründet zurück, hob die Geldstrafe auf und verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Entscheidung über die Zahlung des Schmerzensgeldes an den geschädigten Polizeibeamten über 750 Euro bleibt bestehen.

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