Norddeutsche Erdwärmegewinnungsgesellschaft darf nach Erdwärme rund um Nordhorn suchen

Ab dem 1. Februar darf rund um Nordhorn zu gewerblichen Zwecken nach Erdwärme gesucht werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hervor. Die Behörde hat der Norddeutschen Erdwärmegewinnungsgesellschaft mit Sitz in Lingen das Erlaubnisfeld Nordhorn zugeteilt. Die Erlaubnis ist zunächst auf fünf Jahr befristet. Das Erlaubnisfeld Nordhorn ist rund 71 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die Stadt Nordhorn. Die Erlaubnis beinhalte das grundsätzliche Recht, nach Erdwärme zu suchen. Tatsächliche Bohrungen dürfen aber erst nach der Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne durchgeführt werden. Dafür sei ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig, so das LBEG.

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